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   BGH, 20.10.1955 - II ZR 41/54   

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https://dejure.org/1955,1090
BGH, 20.10.1955 - II ZR 41/54 (https://dejure.org/1955,1090)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1955 - II ZR 41/54 (https://dejure.org/1955,1090)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1955 - II ZR 41/54 (https://dejure.org/1955,1090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WM 1956, 31
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.12.1983 - IX ZR 41/83

    Einbeziehung von Hausrat in den Zugewinnausgleich

    Dieser Verdacht kann begründet sein, auch wenn inhaltliche Mängel des Verzeichnisses nicht festgestellt sind (vgl. BGH, Urteil vom 20. Oktober 1955 - II ZR 41/54 = WM 1956, 31; Erman/Sirp, BGB, 7. Aufl. §§ 259 bis 261 Rz 18).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine

    Die konkrete Feststellung der Unrichtigkeit ist zu einer Verurteilung nicht erforderlich (BGH, WM 1956, 31, 32; OLG Zweibrücken, GRUR 1997, 131 - Schmuckanhänger; Staudinger/Bittner, BGB, Bearbeitung 2001, § 259 Rdn. 34; Erman/Kuckuk, BGB, 11, Aufl., § 259 Rdn. 20).

    Ein solcher Verdacht kann sich schon aus mehrfachem Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder aus unplausiblen Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. auch BGH, WM 1956, 31, 32), aus fortlaufenden unberechtigten Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483), oder auch aus widersprüchlichen Angaben (BGHZ 125, 322, 323 - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 - 34; Erman/Kuckuk, a.a.O) ergeben.

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04

    Messerkopf für Fleischkutter

    Die konkrete Feststellung der Unrichtigkeit ist zu einer Verurteilung nicht erforderlich (BGH, WM 1956, 31, 32; OLG Zweibrücken, a.a.O.; Staudinger/Bittner, BGB, Bearbeitung 2001, § 259, Rdnr. 34; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Auflage, Rdnr. 20).

    Dieser Verdacht kann sich daraus ergeben, dass der auskunftsverpflichtete Schutzrechtsverletzer einen Vorbesitzer benennt, bei dem entsprechende Gewerbetreibende ihren Bedarf nach dem gewöhnlichen Geschäftsgang nicht zu decken pflegen (OLG Zweibrücken, a.a.O.: Auskunft des Schmuckhändlers, er habe den rechtsverletzenden Gegenstand auf einem Flohmarkt erworben), weiterhin durch mehrfaches Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder unplausible Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. hierzu ferner BGH, WM 1956, 31, 32), durch fortlaufende unberechtigte Auskunftsverweigerung und das Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O.; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483) oder widersprüchliche Angaben (BGHZ 125, 322, 333 f. - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 bis 34; Erman/Kuckuk, a.a.O.).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09

    Eidesstattlichen Versicherung

    Anhaltspunkte für mangelnde Sorgfalt sind regelmäßig gegeben, wenn die Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt worden sind (BGH GRUR 1960, 247 - Krankenwagen; OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpanelle; OLG Köln NJW-RR 1998, 126; LG Düsseldorf, 4b O 108/08, Beschluss vom 09.12.2008), nicht plausible Erklärungen dafür gegeben werden, wieso weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden können (OLG Köln NJW-RR 1998, 126); die Auskunft fortlaufend unberechtigt verweigert wird und der Auskunftspflichtige darum bemüht ist, den wahren Sachverhalt nicht offen zu legen (BGH WM 1956, 31; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1993, 1483), im Rahmen der Auskunftserteilung widersprüchliche Angaben gemacht werden (BGH GRUR 1994, 630 - Cartier - Armreif) und/oder wiederholte Auskünfte erteilt werden, die allesamt mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 125 - Sorgfältige Auskunft).
  • BGH, 19.10.1993 - KZR 13/92

    Folgen des Fehlens des Tatbestandes - Begehren auf Abgabe der eidesstattlichen

    Die - wie hier mit Rücksicht auf die unterbliebene Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht zugunsten der Revision zu unterstellen ist - objektive Unrichtigkeit der durch die Beklagte erteilten Auskunft begründet den Verdacht mangelnder Sorgfalt bei ihrer Erteilung (vgl. dazu BGHZ 89, 137, 139 [BGH 01.12.1983 - IX ZR 41/83] ; BGH, Urt. v. 20.10.1955 - II ZR 41/54, WM 1956, 31; Palandt/Heinrichs, BGB, 52. Aufl., §§ 259, 260 BGB Rdn. 30 m.w.N.).
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